AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Mert Mutlu, handelnd unter „MM Concepts“, Rolandstr. 14, 45881 Gelsenkirchen, Deutschland, nachfolgend „Anbieter“, und seinen Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Foto-, Video- und Content-Produktion sowie damit zusammenhängender kreativer und strategischer Leistungen.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, also natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung vom Anbieter ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung der jeweils individuell vereinbarten Leistungen, insbesondere die Planung, Durchführung und Nachbearbeitung von Foto-, Video- und sonstigen Content-Produktionen für Unterkünfte, Hotels, Ferienwohnungen, Apartments, Immobilien oder vergleichbare Objekte.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung, der Projektbeschreibung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
2.3 Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet der Anbieter keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Anzahl an Buchungen, Anfragen, Umsätzen, Reichweiten oder Conversion-Werten. Der Anbieter schuldet ausschließlich die vertraglich vereinbarte kreative und technische Leistung.
3. Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in Portfolios, Präsentationen, Preisübersichten oder sonstigen Unterlagen stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage dar.
3.2 Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot des Anbieters schriftlich oder in Textform annimmt oder der Anbieter den Auftrag schriftlich oder in Textform bestätigt. Ein Vertrag kann außerdem zustande kommen, wenn die Parteien den Leistungsbeginn einvernehmlich veranlassen oder der Anbieter auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden mit der Leistungserbringung beginnt.
3.3 Soweit individuelle Angebote abgegeben werden, sind diese freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot oder in der individuellen Vereinbarung ausgewiesenen Preise.
4.2 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Sofern der Anbieter zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, wird auf die Erhebung von Umsatzsteuer im Angebot bzw. auf der Rechnung hingewiesen.
4.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.4 Der Anbieter ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Soweit nicht anders vereinbart, kann der Anbieter insbesondere bei Produktionsaufträgen mit Terminbindung eine Anzahlung vor Leistungsbeginn verlangen und die Durchführung des Projekts vom fristgerechten Eingang der Anzahlung abhängig machen.
4.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
4.6 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Leistungsdurchführung und Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben, Ansprechpartner und sonstigen Mitwirkungen rechtzeitig bereitzustellen.
5.2 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Anbieter zu den vereinbarten Zeiten Zugang zu den relevanten Räumlichkeiten, Flächen, Objekten oder sonstigen Produktionsorten erhält und die Durchführung der Leistung nicht durch Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Kunden behindert wird.
5.3 Verzögerungen, Mehraufwand oder zusätzliche Kosten, die dadurch entstehen, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt, trägt der Kunde. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, vereinbarte Termine angemessen zu verschieben und zusätzlichen Aufwand gesondert zu berechnen.
5.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass durch die von ihm freigegebenen Inhalte, Informationen, Räumlichkeiten, Produkte, Marken, Logos, Musik, Designs oder sonstigen Materialien keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit oder Rechtefreiheit der vom Kunden bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte eigenständig zu prüfen.
6. Termine, Verschiebungen und Stornierungen
6.1 Vereinbarte Produktions- oder Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
6.2 Kann ein Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden oder verschoben werden, ist der Anbieter berechtigt, den hierdurch entstehenden Aufwand sowie bereits entstandene Kosten gesondert in Rechnung zu stellen.
6.3 Im Falle einer Stornierung durch den Kunden nach Vertragsschluss bleibt der Anspruch des Anbieters auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen, bereits reservierte Produktionszeiten, vorbereitende Tätigkeiten sowie bereits entstandene Fremd- und Reisekosten bestehen.
6.4 Sofern die Parteien keine gesonderte Stornoregelung vereinbart haben, kann der Anbieter bei einer Absage durch den Kunden nach bereits erfolgter Terminreservierung eine angemessene Ausfallentschädigung verlangen, soweit der Termin kurzfristig nicht anderweitig vergeben werden kann.
6.5 Fälle höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Erkrankung, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse, Ausfälle von Dienstleistern oder sonstige unverschuldete Leistungshindernisse, berechtigen den Anbieter, vereinbarte Termine angemessen zu verschieben. Schadensersatzansprüche des Kunden hieraus bestehen nicht.
7. Abnahme, Korrekturen und Freigaben
7.1 Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung stellt der Anbieter dem Kunden die Arbeitsergebnisse zur Prüfung und Freigabe zur Verfügung.
7.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind nur die im Angebot ausdrücklich benannten Korrekturschleifen oder Revisionen im Preis enthalten. Weitergehende Änderungswünsche, zusätzliche Bearbeitungen oder nachträgliche Umgestaltungen werden gesondert vergütet.
7.3 Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Arbeitsergebnisse freigibt, produktiv nutzt oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zurverfügungstellung, wesentliche Mängel schriftlich rügt.
7.4 Unwesentliche Abweichungen in Stil, Schnitt, Farbgebung, Bildausschnitt, Perspektive oder sonstiger kreativer Ausführung begründen keinen Mangel, soweit die vereinbarte Leistung im Wesentlichen erbracht wurde.
8. Nutzungsrechte
8.1 Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und Nutzungsrechte an den vom Anbieter erstellten Fotos, Videos, Konzepten, Rohdaten, Bearbeitungen, Entwürfen und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben zunächst beim Anbieter.
8.2 Der Kunde erhält ausschließlich die im jeweiligen Angebot, Vertrag oder der individuellen Vereinbarung ausdrücklich bezeichneten Nutzungsrechte. Umfang, räumliche Reichweite, sachliche Reichweite, Dauer und Art der Nutzung richten sich ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung.
8.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vertraglich vereinbarten Zwecke.
8.4 Eine Nutzung für bezahlte Werbeanzeigen, insbesondere auf Meta, TikTok, Google, YouTube oder vergleichbaren Plattformen, ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Gleiches gilt für die Bearbeitung durch Dritte, die Weitergabe an Agenturen, die Nutzung über die vereinbarte Laufzeit hinaus sowie eine unbegrenzte oder exklusive Nutzung.
8.5 Soweit eine zeitlich befristete Lizenz vereinbart wurde, endet das Nutzungsrecht automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine weitere Nutzung nach Ablauf der Laufzeit bedarf einer erneuten schriftlichen Vereinbarung.
8.6 Rohmaterial, offene Projektdateien oder unbearbeitete Dateien sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
8.7 Der Anbieter ist berechtigt, die erstellten Inhalte zu Eigenwerbezwecken, insbesondere auf der eigenen Website, in Portfolios, Präsentationen und auf Social-Media-Kanälen zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
9. Rechte Dritter und Freistellung
9.1 Der Kunde sichert zu, dass er zur Nutzung und Freigabe sämtlicher von ihm bereitgestellten Inhalte, Marken, Logos, Räume, Objekte, Musik, Designs und sonstigen Materialien berechtigt ist und durch die vertragsgemäße Verwendung keine Rechte Dritter verletzt werden.
9.2 Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Kunden veranlassten oder zu verantwortenden Rechtsverletzung gegen den Anbieter geltend gemacht werden, und übernimmt in diesem Umfang auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
10. Haftung
10.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
10.3 Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
10.4 Der Anbieter haftet insbesondere nicht für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Erfolge, für das Ausbleiben von Buchungen, für algorithmische Entscheidungen von Plattformen, für Änderungen an Plattformrichtlinien oder für die spätere Sperrung, Ablehnung oder Einschränkung von Werbeanzeigen oder Plattforminhalten, soweit diese Umstände nicht vom Anbieter zu vertreten sind.
10.5 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und gesetzlichen Vertreter des Anbieters.
11. Vertraulichkeit
11.1 Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.
11.2 Nicht als vertraulich gelten Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Verpflichtung bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Rechtswahl entspricht der allgemeinen Vertragsfreiheit; das Widerrufsrecht nach § 312g BGB ist für rein unternehmerische Verträge nicht einschlägig.
12.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters.
13. Alternative Streitbeilegung
13.1 Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die allgemeine Informationspflicht zu einer Verbraucherschlichtungsstelle ergibt sich aus § 36 VSBG.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
14.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
